Einbürgerungstest

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­Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen, müssen Sie seit dem 1. September 2008 auch Wissen über das Leben in Deutschland nachweisen.

Ausnahmen:

  • Sie haben einen deutschen Schulabschluss erworben.
  • Sie können­ die Anforderungen wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit, einer Behinderung oder altersbedingt nicht erfüllen.­

Bei Fragen helfen Ihnen die örtlichen Einbürgerungsbehörden.­

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Prüfungstermine

Derzeit sind noch keine Prüfungstermine bekannt. Bitte wenden Sie sich an die Ansprechpartner.

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