Einbürgerungstest
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen, müssen Sie seit dem 1. September 2008 auch Wissen über das Leben in Deutschland nachweisen.
Ausnahmen:
- Sie haben einen deutschen Schulabschluss erworben.
- Sie können die Anforderungen wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit, einer Behinderung oder altersbedingt nicht erfüllen.
Bei Fragen helfen Ihnen die örtlichen Einbürgerungsbehörden.
Prüfungstermine
Derzeit sind noch keine Prüfungstermine bekannt. Bitte wenden Sie sich an die Ansprechpartner.
Ansprechpartner
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Frank Bruhn
Unterstützung DaF
Telefon: (0351) 897594-0
dresden@die-sprachwerkstatt.de -
Bettina Luxig
Sekretariats- und Verwaltungsleitung, Ausbilderin
Telefon: (0351) 897594-0
dresden@die-sprachwerkstatt.de -
Olga Zoschke
Kaufmännische Assistentin DaF
Telefon: (0351) 897594-0
o.zoschke@die-sprachwerkstatt.de
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